Einheitliche Qualifikation aller Versicherungsvermittler
Bundestag verabschiedet neues Recht
Das vom Deutschen Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wird vom weitaus größten deutschen Vermittlerverband, dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), ausdrücklich begrüßt. Es sei richtig, so der BVK-Präsident Michael Heinz, dass zukünftig nicht mehr jedermann und ohne Qualifikation Versicherungsverträge vermitteln dürfe. Im Kundeninteresse, aber auch zur Steigerung des Images der Vermittler, sei der Nachweis einer fachlichen Qualifikation durch Ablegung einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) notwendig.
Ab 1. Juli 2007 dürfen nur noch die in einem Register registrierten Versicherungsvermittler tätig werden. Voraussetzung ist, dass sie neben der IHK-Sachkundeprüfung eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, einen guten Leumund und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen. Bis zuletzt war es sehr umstritten, dass im Gesetzentwurf anders als für Makler für Einfirmenvertreter eine Erlaubnisbefreiung vorgesehen war und keine Sachkundeprüfung gefordert wurde. Es sollte ausreichen, dass die Versicherer selbst darauf achten, dass ihre Vertreter über „angemessene“ Kenntnisse verfügen. Die Befreiung von der Erlaubniserteilung war in den Vermittlerverbänden und von der Verbraucherzentrale bzbv scharf kritisiert worden, zuletzt in der Sachverständigenanhörung vor dem zuständigen Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie. „Wir gehen nicht davon aus, dass die Versicherungsunternehmen, die heute schon ca. 300.000 nicht ausgebildete Vermittler nebenberuflich beschäftigen, von diesen zukünftig eine höhere Qualifikation abverlangen“, so Heinz. Nebenberufler, die geringere Provisionen erhalten und keinen Ausgleichsanspruch für die vermittelten Geschäftsbeziehungen haben, seien für die Versicherer wesentlich billiger. In der Forderung der Versicherungsgesellschaften, weiterhin die Qualifikation ihrer Vermittler selbst beurteilen zu können, sieht der BVK einen Konkurrenz- und Kostendruck auf die hauptberuflichen Versicherungsvertreter, aber auch die Gefahr für eine wesentliche Wettbewerbsverzerrung zwischen den Vertriebsarten.
„Wir begrüßen es, dass die Politik unserem Vorschlag gefolgt ist, eine einheitliche Qualifikation aller Versicherungsvermittler zu fordern“ so Heinz, der auf den Bericht und die Beschlussempfehlungen des zuständigen Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie hinwies. Danach muss die von den Einfirmenvertretern abzuverlangende angemessene Qualifikation der IHK-Sachkundeprüfung gleichwertig sein. Damit sei die Gefahr, dass die Unternehmen geringere Maßstäbe an ihre Vermittler stellen, abgewendet.
Der BVK lehnte aber die im deutschen Gesetz zukünftig enthaltenen umfangreichen Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten als zu bürokratisch und zu aufwendig ab und verwies auf die wesentlich geringeren Anforderungen nach der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung. „Kein Jurist kann die acht unbestimmten Rechtsbegriffe des entsprechenden Gesetzesparagraphen verstehen“, sagte Heinz, der die Frage stellte, wie dann der Vermittler damit umgehen solle.
BVK-Pressemitteilung vom 30.10.2006